I-7 U 139/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-11, I-7 U 139/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-11, I-7 U 139/05
I-7 U 139/05Obergericht11.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 139/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-11
Aktenzeichen: I-7 U 139/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0511.I7U139.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Mai 2005 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 348.000 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2004 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen und die Klage abge-wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich derjenigen des Revisions-verfahrens – werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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