I-4 U 127/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-08, I-4 U 127/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-08, I-4 U 127/06
I-4 U 127/06Obergericht08.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 127/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-08
Aktenzeichen: I-4 U 127/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0508.I4U127.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Juni 2006 verkündete Schlussurteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zu-rückweisung der Berufung im übrigen entsprechend dem letztrangigen An-trag der Hilfsanschlussberufung des Klägers unter deren Zurückweisung im übrigen abgeändert und neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger hälftiges Miteigentum und Mitbesitz an dem im Tenor des landgerichtlichen Urteils näher be-zeichneten Grundstück einzuräumen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu ¾, dem Beklag-ten zu ¼ auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Urteilsbe-trags abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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