I-23 U 163/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-08, I-23 U 163/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-08, I-23 U 163/06
I-23 U 163/06Obergericht08.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 163/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-08
Aktenzeichen: I-23 U 163/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0508.I23U163.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6.9.2006 verkünde-te Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise geändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.412,34 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.1.2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin tragen diese selbst zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu
90 % und die Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollsteckung der jeweiligen Gegensei-te durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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