I-10 U 126/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-19, I-10 U 126/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-19, I-10 U 126/06
I-10 U 126/06Obergericht19.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 126/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-19
Aktenzeichen: I-10 U 126/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0419.I10U126.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. Juli 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die (erweiterte) Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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