VI-2 U 4/06 (Kart)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-11, VI-2 U 4/06 (Kart)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-11, VI-2 U 4/06 (Kart)
VI-2 U 4/06 (Kart)Obergericht11.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U 4/06 (Kart) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-11
Aktenzeichen: VI-2 U 4/06 (Kart)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0411.VI2U4.06KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 22. Dezember 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.
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