I - 18 U 70/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-04, I - 18 U 70/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-04, I - 18 U 70/06
I - 18 U 70/06Obergericht04.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 70/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-04
Aktenzeichen: I - 18 U 70/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0404.I18U70.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 20. März 2006
verkündete Urteil der 2b Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf (2b O 101/99) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger
zu 55,4 % und die Klägerin zu 1. allein zu weiteren 44,6 % .
Die außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes tragen
die Kläger zu 55,4 % und die Klägerin zu 1. allein zu weiteren
44,6 %. Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des
jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
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