I-2 U 18/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-29, I-2 U 18/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-29, I-2 U 18/05
I-2 U 18/05Obergericht29.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 18/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-29
Aktenzeichen: I-2 U 18/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0329.I2U18.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Dezember 2004 verkündete
Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass es im Tenor des landgerichtlichen Urteils unter Ziffer I.2. heißen muss: „... seit dem 14. Dezember 2002...“.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
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