VI-3 Kart 294/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-28, VI-3 Kart 294/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-28, VI-3 Kart 294/06 (V)
VI-3 Kart 294/06 (V)Obergericht28.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 294/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-28
Aktenzeichen: VI-3 Kart 294/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0328.VI3KART294.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die gegen den Beschluss der Beschwerdegegnerin vom 11.07.2006 (BK6 - 06-009, Amtsblatt BNA 14/2006, S. 1911 ff, Vfg. Nr. 33/2006) gerichtete sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 50.000,00 EURO.
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