I-10 W 132/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-22, I-10 W 132/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-22, I-10 W 132/06
I-10 W 132/06Obergericht22.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 132/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: I-10 W 132/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0322.I10W132.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Kostengläubigerin wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 20.09.2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die bei Gericht am 08.06.2006 eingegangene Beschwerde der Kosten-schuldnerin gegen die Kostenrechnung der Notarin K. R.-A., K., Nr. 02/0487a – wi vom 17.07.2002 zu UR-Nr. 487/02 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Die Gericht-kosten für das Verfahren über die weitere Beschwerde trägt die Kosten-schuldnerin.
Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerde und der weiteren Be-schwerde trägt die Kostenschuldnerin.
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