I-10 W 117/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-22, I-10 W 117/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-22, I-10 W 117/06
I-10 W 117/06Obergericht22.03.2007
Regest
ZPO § 917 1. Zur Frage, ob ein zureichender Arrestgrund i.S. des § 917 Abs. 2 ZPO vor-liegt, wenn das Urteil in der Volksrepublik China vollstreckt werden müsste. 2. Der bloße Wegzug ins Ausland ist zumindest dann nicht geeignet, einen Ar-restgrund nach § 917 Abs. 1 ZPO zu begründen, wenn ausreichendes In-landsvermögen vorhanden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 117/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: I-10 W 117/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0322.I10W117.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
ZPO § 917
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Zur Frage, ob ein zureichender Arrestgrund i.S. des § 917 Abs. 2 ZPO vor-liegt, wenn das Urteil in der Volksrepublik China vollstreckt werden müsste.
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Der bloße Wegzug ins Ausland ist zumindest dann nicht geeignet, einen Ar-restgrund nach § 917 Abs. 1 ZPO zu begründen, wenn ausreichendes In-landsvermögen vorhanden ist.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 2 b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 05.09.2006 wird kosten-pflichtig zurückgewiesen.
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