I-17 U 11/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-16, I-17 U 11/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-16, I-17 U 11/06
I-17 U 11/06Obergericht16.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 11/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-16
Aktenzeichen: I-17 U 11/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0316.I17U11.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 06.12.2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Widerbeklagte zu 2. als Gesamtschuldner zu 1 %, im übrigen trägt sie die Klägerin allein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin und der Widerbeklagten zu 2. wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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