VI-Kart 3/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-14, VI-Kart 3/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-14, VI-Kart 3/06 (V)
VI-Kart 3/06 (V)Obergericht14.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 3/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: VI-Kart 3/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0314.VI.KART3.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Kosten-beschluss des Bundeskartellamtes vom 22. November 2005 (B 6 – 84/05) wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und dem Amt die in der Beschwerdeinstanz entstan-denen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.
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