I-3 Wx 254/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-09, I-3 Wx 254/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-09, I-3 Wx 254/06
I-3 Wx 254/06Obergericht09.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 254/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-09
Aktenzeichen: I-3 Wx 254/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0309.I3WX254.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2 werden die Entscheidungen der Vor-instanzen – bis auf die Kosten- und Auslagenentscheidungen - aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 1 wird abgelehnt.
Hinsichtlich der Kosten und Auslagen der ersten beiden Rechtszüge verbleibt es bei den Entscheidungen der Vorinstanzen.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt die Be-teiligte zu 1.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet insoweit nicht statt.
Wert für das Beschwerdeverfahren: Bis 10.000,- Euro.
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