Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-08, 8 U 114/05

8 U 114/05Obergericht08.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 114/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-08

Aktenzeichen: 8 U 114/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0308.8U114.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. August 2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wie folgt abgeän-dert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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