VI-U (Kart) 27/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 27/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 27/06
VI-U (Kart) 27/06Obergericht28.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 27/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 27/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0228.VI.U.KART27.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Februar 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 681.303,83 € festgesetzt.
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