Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-22, I-8 U 68/06

I-8 U 68/06Obergericht22.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 68/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: I-8 U 68/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0222.I8U68.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. März 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 671,54 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 602,93 € seit dem 26. September 2005 sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 68,61 € seit dem 28. Oktober 2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens haben der Kläger zu 48 % und die Beklagte zu 52 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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