I-18 U 137/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-14, I-18 U 137/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-14, I-18 U 137/06
I-18 U 137/06Obergericht14.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 137/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-14
Aktenzeichen: I-18 U 137/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0214.I18U137.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Juni 2006 ver-
kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Land-
gerichts Düsseldorf (31 O 116/05) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-
streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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