I-15 U 130/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-07, I-15 U 130/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-07, I-15 U 130/06
I-15 U 130/06Obergericht07.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 130/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-07
Aktenzeichen: I-15 U 130/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0207.I15U130.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2006 – 32 O 112/05 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Hö-he von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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