I-15 U 35/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-05, I-15 U 35/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-05, I-15 U 35/06
I-15 U 35/06Obergericht05.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 35/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-05
Aktenzeichen: I-15 U 35/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0205.I15U35.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Kläger zu 2) – 9) und zu 12) – 15) sowie der Streithelferin zu 1) der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Düs-seldorf vom 26. Januar 2006 (32 O 80/05) werden zurückgewiesen.
Der Kläger zu 1) wird – nachdem er die Berufung zurückgenommen hat – des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1) – 9) und zu 12) – 15) sowie die Streithelferin zu 1) der Kläger nach Kopfteilen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.