I-20 W 6/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-29, I-20 W 6/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-29, I-20 W 6/07
I-20 W 6/07Obergericht29.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 6/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-29
Aktenzeichen: I-20 W 6/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0129.I20W6.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 24. Oktober 2006 in der Fassung des Teil-Abhilfebeschlusses vom 3. Januar 2007 unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu ge-fasst:
Der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt R., W., Pro-zesskostenhilfe ohne Ratenzahlung insoweit bewilligt, als sie sich ge-gen den Teil der Klageforderung verteidigt, der 47,18 € nebst Zinsen übersteigt. Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.
Eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.