I-8 U 150/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-25, I-8 U 150/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-25, I-8 U 150/05
I-8 U 150/05Obergericht25.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 150/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-25
Aktenzeichen: I-8 U 150/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0125.I8U150.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. November 2005 verkündete Grundurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.