Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-23, I-20 U 38/06

I-20 U 38/06Obergericht23.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 38/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-23

Aktenzeichen: I-20 U 38/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0123.I20U38.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2006 teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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