I-1 U 151/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-22, I-1 U 151/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-22, I-1 U 151/06
I-1 U 151/06Obergericht22.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 151/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-22
Aktenzeichen: I-1 U 151/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0122.I1U151.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 20. Juni 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.659,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 799,78 € seit dem 26. Mai 2004 und aus 6.859,55 € seit dem 11. November 2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 12 % dem Kläger und zu 88 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges fallen zu 13 % dem Kläger und zu 87 % der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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