Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-18, I - 6 U 297/05

I - 6 U 297/05Obergericht18.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 6 U 297/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: I - 6 U 297/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0118.I6U297.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. November 2005 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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