Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-16, I-20 U 102/06

I-20 U 102/06Obergericht16.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 102/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-16

Aktenzeichen: I-20 U 102/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0116.I20U102.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf vom 05. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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