VI-Kart 17/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-15, VI-Kart 17/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-15, VI-Kart 17/06 (V)
VI-Kart 17/06 (V)Obergericht15.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 17/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-15
Aktenzeichen: VI-Kart 17/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0115.VI.KART17.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Bun-deskartellamtes vom 6. September 2006 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte zu 2. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen, die dem Bundeskartellamt und den Beigeladenen entstanden sind.
III. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.
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