I-9 U 82/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-15, I-9 U 82/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-15, I-9 U 82/06
I-9 U 82/06Obergericht15.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 82/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-15
Aktenzeichen: I-9 U 82/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0115.I9U82.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer - Einzel-richter – des Landgerichts Düsseldorf vom 22. März 2006 (5 O 4/05) ab-geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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