I-2 U 65/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-11, I-2 U 65/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-01-11, I-2 U 65/05
I-2 U 65/05Obergericht11.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 65/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-11
Aktenzeichen: I-2 U 65/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0111.I2U65.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. April 2005 verkünI Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 45.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 500.000,-- Euro.
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