VI-Kart 10/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-22, VI-Kart 10/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-22, VI-Kart 10/06 (V)
VI-Kart 10/06 (V)Obergericht22.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 10/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-22
Aktenzeichen: VI-Kart 10/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1222.VI.KART10.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 15. März 2006 (Az. B3 – 136/05) wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt das Bundeskartellamt. Es hat den Beteiligten zu 1. und 2. die ihnen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Beschwerdewert wird auf (bis zu) 4.000.000,-- € festgesetzt.
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