Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-6 U 310/05

I-6 U 310/05Obergericht21.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 310/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-21

Aktenzeichen: I-6 U 310/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I6U310.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. November 2005 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 9.219,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. März 2005 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der durch die Streithilfe verursachten Kosten, die dem Streithelfer zur Last fallen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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