I-6 U 228/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-6 U 228/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-6 U 228/05
I-6 U 228/05Obergericht21.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 228/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: I-6 U 228/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I6U228.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 9. September 2005 verkün-dete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird ver-worfen, soweit der Beklagte die Abänderung des Tenors des Landge-richtsurteils zu Ziffer 1) begehrt.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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