I-2 U 58/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-2 U 58/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-21, I-2 U 58/05
I-2 U 58/05Obergericht21.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 58/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: I-2 U 58/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1221.I2U58.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels
wird auf die Berufung der Beklagten das am 14. April 2005
verkündete Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düs-
seldorf im Urteilsausspruch zu Ziffer I. 3 insoweit abgeändert,
als auch die Beklagte zu 2) verurteilt worden ist, die in ihrem
Besitz bzw. Eigentum befindlichen Erzeugnisse gemäß Ziffer
I.1. zu vernichten. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsrechts-
zuges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die
Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
500.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der
Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 500.000,00
festgesetzt.
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