I-9 U 14/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-04, I-9 U 14/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-04, I-9 U 14/06
I-9 U 14/06Obergericht04.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 14/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-04
Aktenzeichen: I-9 U 14/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1204.I9U14.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Dezember 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (3 O 441/04) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Februar 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (3 O 441/04) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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