Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-01, I-3 Wx 194/06

I-3 Wx 194/06Obergericht01.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 194/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-01

Aktenzeichen: I-3 Wx 194/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1201.I3WX194.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde im Übrigen wird die angefochtene Entscheidung teilweise geändert.

Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 11. November 2004 zu TOP 10 b (Ablehnung einer Änderung des Umlageschlüssels) wird für ungültig erklärt.

Die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens tragen die Beteiligte zu 1 zu 5/6, die übrigen Beteiligten zu 1/6.

Außergerichtliche Kosten werden in sämtlichen Rechtzügen nicht erstattet.

Wert für den 2. und 3. Rechtszug jeweils: 3.000,- Euro

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