I-10 W 103/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-30, I-10 W 103/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-30, I-10 W 103/06
I-10 W 103/06Obergericht30.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 103/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-30
Aktenzeichen: I-10 W 103/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1130.I10W103.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin - vom 17.03.2006 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 07.10.2005 sind von der Klägerin an Kosten EUR 2.931,09 (zweitausendneunhunderteinund-dreißig und 09/100 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.10.2005 an die Be-klagten zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
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