Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-11-29, I-18 U 69/06

I-18 U 69/06Obergericht29.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 69/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: I-18 U 69/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1129.I18U69.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.03.2006 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (35 O 68/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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