VI-Kart 15/06 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-18, VI-Kart 15/06 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-18, VI-Kart 15/06 (V)
VI-Kart 15/06 (V)Obergericht18.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 15/06 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-18
Aktenzeichen: VI-Kart 15/06 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0918.VI.KART15.06V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 07.09.06 bleibt aufrechterhalten. Klarstellend wird ausgesprochen, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Anordnungen des Beschwerdegegners im Beschluss vom 23.08.06 (B 10 – 92713 – Kc – 148/05) angeordnet und wiederhergestellt wird, soweit sie sich gegen die Unterlassungsverfügungen unter A. richtet.
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