I-26 W 1/06 AktE•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-18, I-26 W 1/06 AktE
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-18, I-26 W 1/06 AktE
I-26 W 1/06 AktEObergericht18.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 1/06 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-18
Aktenzeichen: I-26 W 1/06 AktE
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0918.I26W1.06AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Der Zwischenfeststellungsbeschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts D. vom 25.11.2004 wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung – auch über den Wert des Beschwerdeverfahrens und über die in der Beschwer-deinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten - an das Landgericht D. zurückverwiesen.
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtsgebühren nicht erhoben.
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