Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-08, I-23 U 35/06

I-23 U 35/06Obergericht08.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 35/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-08

Aktenzeichen: I-23 U 35/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0908.I23U35.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahren trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird gegen die Entscheidung des Senats zur Wirksamkeit des § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B (Punkt B.II) zugelassen.

Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.