VI-U (Kart) 30/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-06, VI-U (Kart) 30/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-06, VI-U (Kart) 30/05
VI-U (Kart) 30/05Obergericht06.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 30/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-06
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 30/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0906.VI.U.KART30.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des LG Köln vom 08.03.2005 (Az. 85 O 75/04) insgesamt abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Beschwer der Klägerin wird auf 171.350,30 Euro festgelegt, der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 414.802,01 Euro bis zum 6. 4. 2006 und auf (bis zu) 185.000 Euro für die Zeit danach festgesetzt.
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