VI-Kart 13/05 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-06, VI-Kart 13/05 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-06, VI-Kart 13/05 (V)
VI-Kart 13/05 (V)Obergericht06.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 13/05 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-06
Aktenzeichen: VI-Kart 13/05 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0906.VI.KART13.05V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 3 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. Juni 2005 (B 4-67110-Fa-09/05) wird als unzulässig verworfen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Bundes-kartellamt und der Beteiligten zu 1 in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Der Beschwerdewert wird auf 100.000 € festgelegt.
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