Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-06, VI-Kart 13/05 (V)

VI-Kart 13/05 (V)Obergericht06.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 13/05 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-06

Aktenzeichen: VI-Kart 13/05 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0906.VI.KART13.05V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beigeladenen zu 3 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. Juni 2005 (B 4-67110-Fa-09/05) wird als unzulässig verworfen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Bundes-kartellamt und der Beteiligten zu 1 in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.

Der Beschwerdewert wird auf 100.000 € festgelegt.

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