Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-09-04, I-24 W 45/06

I-24 W 45/06Obergericht04.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 45/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-04

Aktenzeichen: I-24 W 45/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0904.I24W45.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Wertfestsetzung im Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 14. März 2006 wird zurückgewiesen.

Der Streitwert des Verfahrens erster und zweiter Instanz wird von Amts wegen anderweit auf

8.040 EUR

festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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