Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-31, I-2 U 48/05

I-2 U 48/05Obergericht31.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 48/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-31

Aktenzeichen: I-2 U 48/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0831.I2U48.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. März 2005 verkündete Ur-teil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000 € festgesetzt.

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