I-18 U 59/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-30, I-18 U 59/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-30, I-18 U 59/06
I-18 U 59/06Obergericht30.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 59/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-30
Aktenzeichen: I-18 U 59/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0830.I18U59.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das am 23.02.2006 verkündete Urteil 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.257,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. August 2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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