Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-24, I-2 U 31/05

I-2 U 31/05Obergericht24.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 31/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-24

Aktenzeichen: I-2 U 31/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0824.I2U31.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Februar 2005 verkündete

Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-

sen.

  1. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 52.000,-- Euro ab-

zuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe

leisten.

  1. Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 1 Million Euro.

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