Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-22, I-4 U 213/05

I-4 U 213/05Obergericht22.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 213/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-22

Aktenzeichen: I-4 U 213/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0822.I4U213.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. September 2005 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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