I-2 U 22/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-17, I-2 U 22/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-17, I-2 U 22/05
I-2 U 22/05Obergericht17.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 22/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: I-2 U 22/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0817.I2U22.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. Januar 2005 verkündete Urteil der 4 b Zivilkammer des Landge- richts Düsseldorf abgeändert .Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger aufer- legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 30.000,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 315.000,00 festgesetzt.
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