I-2 U 1/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-17, I-2 U 1/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-17, I-2 U 1/05
I-2 U 1/05Obergericht17.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 1/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: I-2 U 1/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0817.I2U1.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 15. Oktober 2004 verkündete Vorbehaltsurteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.657,- Euro fest-gesetzt.
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