VII-Verg 26/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-19, VII-Verg 26/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-19, VII-Verg 26/06
VII-Verg 26/06Obergericht19.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 26/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-19
Aktenzeichen: VII-Verg 26/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0719.VII.VERG26.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.04.2006 – VK-12/2006 – insoweit aufgehoben, als die Antragsgegnerin verpflichtet worden ist, die Wäscheversorgungs- und Wäschepflegeleistungen für die städtischen Kliniken N.–L.– im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung neu zu vergeben.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Vergabeverfahren betreffend die Wäscheversorgungs- und Wäschepflegeleistungen für die städtischen Kliniken N.–L.– vom Stand ab Aufforderung zur Angebotsabgabe und Übersendung der Angebotsunterlagen nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.
Der weitergehende Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird abgelehnt.
Im übrigen werden die sofortigen Beschwerden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis zu 26.000 €
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