Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-07-07, I-7 U 68/06

I-7 U 68/06Obergericht07.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 68/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-07

Aktenzeichen: I-7 U 68/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0707.I7U68.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Arrestklägerin wird das am 10. Februar 2006 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert:

Wegen einer Forderung der Arrestklägerin in Höhe von 266.411,64 € wird der dingliche Arrest in das gesamte Vermögen der Arrestbeklagten angeordnet.

Die Vollziehung des Arrestes wird durch die Hinterlegung von 300.000,- € gehemmt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Arrestbeklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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